Bings Antwort 21.09.23 Test : „Sie haben eine interessante Frage zum Thema Hinzuverdienst von Rentnern gestellt. Ich habe einige Informationen aus dem Internet für Sie zusammengestellt, die Ihnen hoffentlich weiterhelfen.“
- Seit dem 1. Januar 2023 gibt es keine Hinzuverdienstgrenzen mehr für vorgezogene Altersrenten, also Renten, die Sie schon vor Erreichen Ihrer jeweiligen Regelaltersgrenze bekommen können12. Das bedeutet, dass Sie unbegrenzt neben Ihrer Rente arbeiten können, ohne dass diese gekürzt wird3.
- Für Erwerbsminderungsrenten gelten ab dem 1. Januar 2023 neue Hinzuverdienstgrenzen, die jährlich neu festgelegt werden12. Die Höhe der Grenzen hängt von Ihrem Geburtsjahr, Ihrem Rentenbeginn und Ihrem Rentenwert ab2. Sie können diese Grenzen auf der Website der Deutschen Rentenversicherung nachschlagen oder sich von Ihrem Rentenversicherungsträger beraten lassen2.
- Für Hinterbliebenenrenten, wie z.B. Witwen- oder Witwerrenten, wird Ihr Einkommen (unabhängig Ihres Alters) angerechnet1. Dabei gelten bestimmte Freibeträge, die sich nach Ihrem Wohnort und dem Jahr Ihres Rentenbeginns richten1. Wenn Ihr Einkommen diese Freibeträge übersteigt, wird Ihre Hinterbliebenenrente um 40 Prozent des übersteigenden Betrags gekürzt1.
- Wenn Sie neben Ihrer Rente arbeiten, müssen Sie dies Ihrem Rentenversicherungsträger mitteilen, damit dieser Ihre Rente ggf. anpassen kann2. Außerdem müssen Sie beachten, dass Ihre Einkünfte aus Beschäftigung und Rente steuerpflichtig sind und dass Sie für beide in der Kranken- und Pflegeversicherung Beiträge zahlen müssen24.
- Wenn Sie neben Ihrer Rente weiterhin Rentenbeiträge einzahlen, können Sie Ihre spätere Rente erhöhen2. Dazu müssen Sie einen Antrag auf Beitragszahlung stellen und Ihrem Arbeitgeber mitteilen, dass Sie eine Rente beziehen2.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen nützlich sind. Wenn Sie weitere Fragen haben oder mehr Details zu einem bestimmten Aspekt wissen möchten, können Sie mir gerne schreiben. Ich werde versuchen, Ihnen so gut wie möglich zu helfen. ?